Arbeitslosenversicherung – Was du bekommst, wenn der Job weg ist
- Arbeitslosengeld I (ALG I): Das ist dein "Fallschirm". Du bekommst ca. 60% deines letzten Netto-Lohns weiter.
- Beitrag: 2,6% deines Bruttolohns (du zahlst die Hälfte, der Chef die andere Hälfte).
- Bedingung: Du musst in den letzten 30 Monaten mindestens 12 Monate gearbeitet haben.
- Dauer: Meistens 12 Monate. Ältere Menschen bekommen es länger (bis zu 24 Monate).
- Achtung: Wer selbst kündigt, bekommt oft eine "Sperre" und kriegt 3 Monate lang kein Geld.
Dein Chef ruft dich ins Büro. "Wir müssen uns leider von Ihnen trennen." Ein Schock. Die Miete muss weiter gezahlt werden, der Kühlschrank muss gefüllt werden. In vielen Ländern wärst du jetzt in Panik. In Deutschland gibt es dafür ein Sicherheitsnetz: Die Arbeitslosenversicherung. Sie fängt dich auf, damit du in Ruhe einen neuen Job suchen kannst.
Was ist Arbeitslosengeld I?
Das Arbeitslosengeld I (kurz ALG I) ist eine Leistung der Versicherung, in die du jeden Monat eingezahlt hast. Es ist kein Geschenk vom Staat (wie das Bürgergeld), sondern dein Recht, weil du Beiträge gezahlt hast.
Es soll deinen Lebensstandard für eine gewisse Zeit sichern. Du musst also nicht sofort aus deiner Wohnung ausziehen, nur weil du den Job verloren hast.
Wer zahlt die Beiträge?
Jeder Angestellte zahlt automatisch ein.
- Beitragssatz 2026: 2,6 % von deinem Bruttolohn.
- Aufteilung: Du zahlst 1,3 %, dein Chef zahlt 1,3 %.
Gesamtbeitrag: 78,00 €
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Dein Anteil: 39,00 € (wird direkt vom Lohn abgezogen)
Chef-Anteil: 39,00 € (legt der Chef oben drauf)
Das ist Teil der Sozialversicherung. Wer mehr verdient, zahlt mehr – aber nur bis zu einer Grenze (Beitragsbemessungsgrenze, ca. 7.550 € im Monat).
Wer bekommt Arbeitslosengeld I?
Nicht jeder, der keinen Job hat, bekommt ALG I. Die Regeln sind streng:
- Anwartschaftszeit: Du musst in den letzten 30 Monaten (2,5 Jahre) mindestens 12 Monate sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben.
- Arbeitslos gemeldet: Du musst dich bei der Agentur für Arbeit melden (persönlich oder online mit Ausweis).
- Verfügbarkeit: Du musst dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Wer krank ist oder studiert, bekommt kein ALG I.
Wie hoch ist Arbeitslosengeld I?
Du bekommst nicht dein volles Gehalt, aber einen großen Teil davon.
- Ohne Kinder: 60 % deines letzten durchschnittlichen Netto-Lohns.
- Mit Kindern: 67 % deines letzten durchschnittlichen Netto-Lohns.
| Dein letztes Brutto | Ca. Netto | ALG I (60% / ohne Kind) | ALG I (67% / mit Kind) |
|---|---|---|---|
| 2.500 € | ca. 1.700 € | 1.020 € | 1.140 € |
| 4.000 € | ca. 2.600 € | 1.560 € | 1.740 € |
| Maximal (ca. 7.550 €) | ca. 4.300 € | 2.580 € | 2.880 € |
*Werte sind geschätzt (Steuerklasse I). Davon gehen keine Sozialabgaben mehr ab (Krankenversicherung zahlt das Amt).
Wie lange bekommst du Geld?
Das hängt davon ab, wie alt du bist und wie lange du vorher gearbeitet hast.
- Unter 50 Jahre: Maximal 12 Monate.
- Ab 50 Jahre: Bis zu 15 Monate.
- Ab 55 Jahre: Bis zu 18 Monate.
- Ab 58 Jahre: Bis zu 24 Monate.
Was passiert danach?
Wenn das ALG I abläuft, rutschst du ins Bürgergeld (früher Hartz IV). Das ist keine Versicherungsleistung mehr, sondern staatliche Hilfe. Hier wird geprüft, ob du Vermögen hast. Wenn du reich bist, bekommst du kein Bürgergeld.
Wichtige Regeln: Rechte und Pflichten
Wer Geld vom Amt will, muss auch etwas tun.
- Bewerben: Du musst beweisen, dass du Jobs suchst (Bewerbungen schreiben).
- Erreichbar sein: Du darfst nicht einfach 3 Wochen in den Urlaub fahren, ohne zu fragen.
- Minijob: Du darfst bis zu 165 € im Monat dazuverdienen, ohne dass es abgezogen wird. Alles darüber wird verrechnet.
Für wen gilt ALG I NICHT?
- Selbstständige: Sie zahlen meist nicht ein, also kriegen sie nichts (außer sie haben sich freiwillig versichert).
- Beamte: Sie sind unkündbar und brauchen diese Versicherung nicht.
- Schüler/Studenten: Wer noch nie gearbeitet hat, hat keinen Anspruch.
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Häufige Fragen (FAQ)
Wie melde ich mich arbeitslos? ▼
Sobald du die Kündigung hast, musst du dich "arbeitssuchend" melden (geht online). Spätestens am 1. Tag ohne Job musst du dich "arbeitslos" melden.
Was ist "zumutbare Arbeit"? ▼
Das Amt kann verlangen, dass du einen Job annimmst, auch wenn er etwas schlechter bezahlt ist als dein alter (bis zu 20% weniger in den ersten 3 Monaten).
Bekomme ich ALG bei eigener Kündigung? ▼
Vorsicht! Wer selbst kündigt (ohne wichtigen Grund wie Krankheit oder Mobbing), bekommt eine Sperrzeit von 12 Wochen (3 Monate). In dieser Zeit gibt es kein Geld.
Bundesagentur für Arbeit, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Verbraucherzentrale